
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Bis September 2014 müssen sich alle Berufskraftfahrer des gewerblichen Güterverkehrs regelmäßig weiterbilden. So verlangt es das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Damit sollen Verkehrssicherheit und Sicherheit der Fahrer von Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht verbessert und Umweltbelastungen reduziert werden. Der Gesetzgeber schreibt den Berufskraftfahrern alle fünf Jahre eine Weiterbildung über jeweils 35 Pflichtstunden in 5 verschiedenen Bereichen vor. Diese sollen in einer zertifizierten Ausbildungsstätte absolviert werden. Es handelt sich hierbei um 5 Module: Sicherheit, ECO Training, Schaltstelle Fahrer, Sozialvorschriften für den Güterverkehr und Ladungssicherung.
Die Teilnahme ist verpflichtend und wird im Führerschein vermerkt. Kann der Fahrer den Vermerk nicht vorweisen, wird er mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt. Für den Unternehmer können die strafrechtliche Folgen bis zu 20.000 Euro betragen. Die Unternehmsgruppe Packeisen führt die Weiterbildungsmaßnahmen, konform zu diesem Gesetz, in Kooperation mit dem ADAC und auf Basis der dazu erstellten Unterlagen des Vogel Verlages durch.....weiter
Beratung

Das Leben stellt laufend wechselnde Anforderungen und erfordert Ergänzungen in den jeweiligen Strategien oder die Integration von Neuerungen.Wir stehen bereit um Sie zu unterstützen.Wir helfen Ihnen mit erfolgreichen Strategien.....weiter
Internet Coaching

Sie setzen ein Content System wie Typo3 oder ModX ein. Ihre Mitarbeiter sollen die Firmeneigene Homepage betreuen und Inhalte aktualisieren. Trainings und Coaching in den eigenen Räumen während der Arbeitszeit sind ungeeignet. Wir liefern Ihnen kompakte Lösungen..weiter